Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frowein Möbel- & Bauschreinerei, Inh. Tobias Frowein, Ebelstraße 20, 35392 Gießen (Auftragnehmer) bietet ein Leistungsspektrum aus dem Bereich von Möbel- und Bauschreinerei, insbesondere individuellem Innenausbau, Fensterbau, maßgefertigten Möbeln und Küchen, Einzelanfertigungen sowie Renovierungsarbeiten und Designlösungen an. Der Auftragnehmer bezieht diese AGB in alle ihre Verträge, sowohl mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern (Auftraggeber) ein. Sie liegen in den Geschäftsräumen des Auftraggebers raus und sind auch auf ihrer Website schreinerei-frowein.de abrufbar. Eine Kopie dieser AGB erhält der Auftraggeber beim Vertragsschluss zusammen mit der Leistungsbeschreibung.
§1 Gegenstand und Zustandekommen der Verträge
(1) Gegenstand der Verträge sind, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, die Planung, Herstellung, Lieferung und gegebenenfalls Montage von Maßanfertigungen und sonstigen Werkleistungen im Bereich der Möbel- und Bauschreinerei.
(2) Die Ausgestaltung nach Kundenwunsch im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten des Auftragnehmers ergeben sich bei einzelnen Verträgen aus den Leistungsbeschreibungen.
§2 Vergütung
(1) Die Vergütung für die bestellten Leistungen richtet sich nach den tabellarisch gestalteten Leistungsbeschreibungen zu einzelnen Verträgen.
(2) Die gesamte Vergütung ist bei der Abnahme des Gesamtwerkes zu entrichten, es sei denn die Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers sieht für einzelne Positionen separate Fristen für Teilabnahme und Teilvergütung vor.
(3) Im Regelfall wird keine Anzahlung geschuldet. Der Auftragnehmer kann aber einzelvertraglich, insbesondere durch Vermerk in der Leistungsbeschreibung, den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.
§3 Termine und Fristen
(1) Die Dauer der Ausführung in Werktagen richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.
(2) Über die Fertigstellung wird der Auftraggeber benachrichtigt.
(3) Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bezieht sich insbesondere auf seine Pflicht nach § 3 Abs. (1).
§5 Abnahme
(1) Teilabnahmen finden nicht statt, es sein denn sie sind hinsichtlich der einzelnen Positionen in der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers vorgesehen.
(2) Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
(3) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
§6 Gewährleistung
(1) Die konkret geschuldeten Arbeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
§7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
§8 Kündigung
(1) Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 648 Satz 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
§10 Nutzungsrechte
(1) Dem Auftragnehmer werden keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Entwürfen, Zeichnungen, Planungen, Gestaltungen, Designkonzepten, Modellen, Visualisierungen und sonstigen schöpferischen Leistungen des Auftragnehmers eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein einfaches zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, Bilder und Videos des Werkes auf alle bekannten und künftigen Nutzungsarten, insbesondere für Werbezwecke, zu nutzen.
§11 Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ist sein Geschäftssitz. Erfüllungsort für die Werkleistung sowie für Abnahme und Nacherfüllung ist der vertraglich vereinbarte Leistungsort; mangels abweichender Vereinbarung der jeweilige Herstellungs- bzw. Belegenheitsort des Werkes.
§12 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere die Kontaktdaten des Auftraggebers zur Abwicklung seiner Bestellung, so auch die E-Mail Adresse, wenn der Auftraggeber diese angibt. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus zur Verschwiegenheit über sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden.
§13 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Anbieterin nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
(2) Wurde ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit geschlossen, wird der Verbraucher wie folgt informiert:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag Vertragsschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frowein Möbel- & Bauschreinerei, Inh. Tobias Frowein, Ebelstraße 20, 35392 Gießen, E-Mail: info@schreinerei-frowein.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Anbieterin nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
— An Frowein Möbel- & Bauschreinerei, Inh. Tobias Frowein, Ebelstraße 20, 35392 Gießen, E-Mail: info@schreinerei-frowein.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag die Erbringung der folgenden Dienstleistung
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§14 Schlussvereinbarungen
Auf die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge ist, soweit kollisionsrechtlich zulässig, das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
